Mit einer ärtzlichen Anordnung kann die Leistung über die Grundversicherung abgerechnet werden. Das Formular für die ärztliche Anordnung psychologischer Psychotherapie kann ich ihnen gerne zukommen lassen.
Zudem bin ich auf der Liste der Santésuisse. Falls sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben und über diese abrechnen möchten, klären sie mit ihrer Krankenkasse ab, wieviel diese von den Behandlungskosten übernehmen wird. Ich empfehle ihnen dies vor Beginn der Sitzungen zu tun.