Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für Übersetzungsleistungen


1. LEISTUNGSUMFANG


Der durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Leistungsumfang umfasst die Übersetzung, das Lektorat und Korrekturlesen, die Layouterstellung und Formatierung übersetzter Texte, die Beglaubigung übersetzter Dokumente durch beeidigte Gerichtsübersetzer sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen, die durch VERBA CENTAR d.o.o. (nachfolgend VERBA genannt) erbracht werden.

2. BEAUFTRAGUNG


Mit der Annahme eines Angebots in beliebiger Form (durch Unterzeichnung einer Angebotskopie oder Übermittlung einer Annahmeerklärung oder Bestellung per E-Mail oder Fax oder durch die Bereitstellung des Textes, der zu übersetzen oder im Rahmen des Leistungsumfangs auf sonstige Weise zu verarbeiten ist) gelten die im Angebot beschriebenen Leistungen als durch den Kunden unwiderruflich beauftragt. Der Kunde stellt seine personenbezogenen Daten und/oder die Daten des von ihm vertretenen Unternehmens zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die Übersetzungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt, bezahlt und gemäß der Gerichtsübersetzer- und -dolmetscherordnung in das Übersetzungs- und Beglaubigungsregister eingetragen werden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

3. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ


Sämtliche personenbezogenen Daten, Texte, schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und alle sonstigen Materialien, die VERBA zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Mitarbeiter von VERBA sind verpflichtet, sämtliche Kundendaten und -informationen vertraulich zu behandeln. Alle Materialien im Besitz des Kunden werden ihm auf Anfrage zurückgegeben, und alle übersetzten Texte werden auf besonderen Auftrag des Kunden dauerhaft vernichtet, sofern der Kunde sie ordnungsgemäß bezahlt hat. Auf besonderen Wunsch des Kunden gibt VERBA eine Geheimhaltungserklärung ab, die von jedem mit dem Projekt beauftragten Übersetzer unterzeichnet wurde. VERBA haftet nicht für die Offenlegung oder Verwendung von Informationen, die Dritten oder der Öffentlichkeit bereits zur Verfügung gestellt wurden oder künftig zur Verfügung gestellt werden oder deren Offenlegung gemäß Anordnung einer zuständigen Justizbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist. In jedem Fall hat der Kunde das Dokument vor oder während der Erteilung eines Arbeitsauftrags als vertraulich zu kennzeichnen. Darum wird empfohlen, streng vertrauliche Dokumente direkt in unserem Büro abzugeben, da wir trotz all unserer Bemühungen nicht garantieren können, dass per E-Mail oder allgemein über das Internet gesendete Informationen zu 100 % vor unbefugtem Zugriff sicher sind.

4. TERMINOLOGIE


Wünscht der Kunde, dass bei der Übersetzung eine bestimmte Terminologie verwendet wird, muss er dies dem Dienstleister (VERBA) bei Übermittlung der zu übersetzenden Dokumente mitteilen. Stellt der Kunde keine Liste mit Fachbegriffen in der Ziel- und Quellsprache, spezielle Wörterbücher oder Materialien, die der terminologischen Konsistenz dienen, zur Verfügung, so werden Fachbegriffe nach bestem Wissen und unter Verwendung aller Wörterbücher, Glossare und öffentlich verfügbaren Materialien sowie unserer eigenen internen Wörterbücher, Glossare und Materialien übersetzt.

5. LIEFERBEDINGUNGEN


Die Lieferbedingungen werden vor oder bei Erteilung eines Arbeitsauftrags/Auftragsformulars vereinbart und sind im Angebot enthalten. Ist kein Liefertermin angegeben, werden die Leistungen abhängig von den verfügbaren Ressourcen und internen Prioritäten geliefert, nachdem sämtliche zusätzlichen Qualitätskontrollen durchgeführt wurden. In Fällen höherer Gewalt ist eine Verzögerung der Leistungslieferung im Verhältnis zur Dauer der Umstände, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, gerechtfertigt. In diesem Fall wird ein späterer Liefertermin vereinbart. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere: Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, die Mitarbeiter daran hindern, zur Arbeit zu kommen, Krieg und Militäraktionen, Streiks, Proteste, Brände, Überschwemmungen, Strom- und Netzwerkausfälle, Epidemien usw.

6. PREISKALKULATION


Die Preiskalkulation erfolgt anhand des übersetzten Textes oder des Quelltextes, wenn der Preis vorab festgelegt werden soll. Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, wird für die Preiskalkulation 1 (eine) Standardseite mit 1.450 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) als Mindesteinheit zugrunde gelegt. Für die Preiskalkulation bei Aufträgen, die u. a. mit einem CAT-Tool bearbeitet werden, kann die Wortzahl des Quelltextes zugrunde gelegt werden. Die Kalkulation erfolgt mittels einer speziellen Software, die die Zeichenanzahl ermittelt und errechnet. Ist keine Software-gestützte Kalkulation möglich, richtet sich der Textumfang nach der Schätzung des Übersetzers nach seinem eigenen Ermessen. Die geltenden Preise sind festgelegt durch die jeweils gültige Preisliste oder eine spezielle Preisliste, die gemäß den mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten Bedingungen erstellt wird. Leistungen, die über die grundlegende Textbearbeitung hinausgehen, werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Wurde ein offizielles Angebot unterbreitet, werden die Leistungen gemäß diesem Angebot in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nach Abschluss der Arbeiten eventuell Abweichungen festgestellt werden. Ein offizielles Angebot kann erst unterbreitet werden, wenn der Kunde alle zu übersetzenden Dokumente vorgelegt hat und sämtliche Zusatzleistungen ausführlich beschrieben wurden. VERBA behält sich das Recht vor, für das Lektorat und/oder das Korrekturlesen von Übersetzungen, die durch nicht bei VERBA angestellte Übersetzer angefertigt wurden, den vollen Übersetzungspreis zu berechnen, falls diese Fremdübersetzungen von minderwertiger Qualität sind und die Erbringung dieser Leistungen denselben Zeit- und Arbeitsaufwand verursacht, als hätten wir den Text selbst übersetzt.

7. ZAHLUNG


Sämtliche Leistungen werden bei Lieferung oder gemäß den Zahlungsterminen, die auf der Rechnung und/oder in der Geschäftsvereinbarung (sofern abgeschlossen) angegeben sind, bezahlt. Werden die Leistungen über das Internet geliefert, hat der Kunde VERBA vor Ablauf der Lieferfrist eine Banküberweisungsbestätigung vorzulegen. Erhält VERBA keine solche Bestätigung, wird die Lieferung der Leistung bis zur Zahlung ausgesetzt. Bei Zahlungsverzögerungen berechnet VERBA zusätzlich zum fälligen Betrag gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzlich zulässige Gebühren.

8. BESCHWERDEN


Etwaige Beschwerden oder Ansprüche sind an die folgende E-Mail zu senden: info@verba.hr. VVERBA wird jede eingegangene Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden beantworten.. 
Beschwerden werden nur dann berücksichtigt, wenn der Kunde all seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber VERBA erfüllt hat. Ist der Kunde der Ansicht, die erbrachten Leistungen enthielten bestimmte Fehler in Bezug auf die Übersetzungsqualität oder die Qualität des Mediums, auf dem die Übersetzung geliefert wurde, ist er berechtigt, binnen 8 Tagen nach der Lieferung der Übersetzung eine schriftliche Beschwerde einzureichen, in der er seine Beschwerdegründe ausführlich angibt.

In folgenden Fällen gelten Beschwerden als gerechtfertigt:
 
a) die Übersetzung enthält weniger oder mehr Informationen als der Quelltext;

b) die Übersetzung enthält im Vergleich zum Quelltext falsche Informationen;

c) die Bedeutung übersetzter Sätze entspricht nicht der Bedeutung der entsprechenden Sätze im Quelltext;

d) die Übersetzung ist grammatisch inkorrekt.

 
In folgenden Fällen gelten Beschwerden als nicht gerechtfertigt:
 
a) bei dem Korrekturvorschlag handelt es sich um ein Synonym;

b) der übersetzte Begriff ist mit derselben Bedeutung in einem öffentlich verfügbaren Wörterbuch aufgeführt;

c) es geht um einen Schreibfehler (Tippfehler), welcher die Bedeutung des Satzes insgesamt nicht verändert;

d) der Fehler ist auf Grammatikfehler im Quelltext oder unlesbare Textteile im Quelltext zurückzuführen oder dadurch entstanden, dass der Quelltext Fachbegriffe, interne Begriffe oder Abkürzungen, die der Kunde nicht erläutert hat, oder Begriffe in einer Sprache, die im Angebot nicht als eine Quellsprache angegeben war, enthielt.

 
Wird eine Beschwerde als gerechtfertigt anerkannt, legt der Kunde für die Korrektur der Übersetzung eine Frist fest. VERBA führt jegliche Korrekturen, die auf Nachlässigkeit zurückzuführen sind, auf eigene Kosten und innerhalb kürzester Zeit durch. Alle Zahlungen für die geleistete Dienstleistung sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, die VERBA erklärt, keine Korrekturen auf Grundlage einer gerechtfertigten Beschwerde durchführen zu können.

Korrekturen aufgrund von stilistischen Präferenzen und Korrekturen spezifischer Fachbegriffe oder Abkürzungen (insbesondere von Fachbegriffen aus einem speziellen Berufsfeld oder internen Vorschriften des Unternehmens des Kunden) gelten nicht als Übersetzungsfehler. Wurden derartige Korrekturen nicht in den Leistungsumfang, der im Arbeitsauftrag angegeben ist, aufgenommen oder hat der Kunde vor Beginn der Arbeit keine Liste mit Fachbegriffen und/oder internen Begriffen zur Verfügung gestellt, behält sich VERBA das Recht vor, diese Korrekturen gesondert in Rechnung zu stellen

9. SCHADENERSATZ


Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister beschränken sich auf den Betrag, der für die Erbringung der jeweiligen Leistungen berechnet wird. VERBA haftet nicht für entgangenen Gewinn und/oder Nebenschäden.

10. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE


Das Urheberrecht und die Nutzungsrechte an Texten, Übersetzungen, grafischen Darstellungen und Dokumenten, die VERBA im Rahmen der Erbringung der beauftragten Arbeiten erstellt, verbleiben bis zur Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden bei VERBA, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11. REFERENZEN


VERBA behält sich das Recht vor, den Namen des Kunden auf der Website von VERBA und anderen Werbematerialien als Referenz zu veröffentlichen. VERBA verzichtet auf dieses Recht, sofern der Kunde dem schriftlich widerspricht. Der Kunde kann jederzeit schriftlich die streng vertrauliche Behandlung seines Namens und seiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit VERBA verlangen.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL


Sollten vorliegend enthaltene Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nah kommt.

13. GERICHTSSTAND


Jegliche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten werden durch das sachlich zuständige Gericht in Zagreb beigelegt.

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